Die logopädischen Behandlungen sind Leistungen des Heilmittelkataloges und werden daher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Der Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, Kieferorthopäde, HNO, Neurologe …) stellt für die Behandlung ein Rezept aus.
Patienten über 18 Jahren müssen jedoch einen Eigenanteil von 10% zzgl. 10 € Rezeptgebühr leisten. Die Summe richtet sich nach den im Heilmittelkatalog genannten Rezeptwerten und liegt für ein Rezept mit 10 Behandlungseinheiten zwischen 40,00 und 50,00 €.
Kinder bis 18 Jahren oder Patienten die eine Gebührenbefreiung haben, sind von dieser Zuzahlung ausgenommen.
Privatversicherte Personen schließen mit dem Therapeuten einen Behandlungsvertrag. Die Höhe des Honorars wird im ersten Termin vereinbart.